Zuzahlungen gültig ab 1.1.2004

Zuzahlungen bei Arzneimitteln
Für Arzneimittel, Rezepturen (auch Sonderrezepturen), Krankenkost/Sondernahrung und Verbandmittel gilt pro Verordnungszeile folgende Zuzahlung:
10% des Abgabepreises, mindestens 5,00 €, höchstens jedoch 10,00 €.

Zuzahlung bei Hilfsmitteln
Auch beim Verleih von Hilfsmitteln (z.B. Inhalationsgeräte, Milchpumpen usw.) ist eine Zuzahlung von 10% des Mietpreises, mindestens 5,00 €, höchstens jedoch 10,00 € zu leisten.

Befreiung von Zuzahlungen zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln, Fahrtkosten und Zahnersatz

1. Befreiung
Für alle Versicherten gilt – von unten dargestellten Sonderfällen abgesehen – künftig für alle Zuzahlungen gleichermaßen eine Belastungsobergrenze in Höhe von
2 % des Jahresbruttoeinkommens

2. Besondere Regelung für chronisch Kranke
Für Versicherte, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind (chronisch Kranke) gilt ab 1.4.04 eine Belastungsobergrenze von 1 % des Jahresbruttoeinkommens.

Daher sammeln Sie Quittungen für Ihre Zuzahlungen oder fragen Sie uns nach der Kundenkarte der Süderberg Apotheke. Mit Hilfe dieser persönlichen Kundenkarte brauchen Sie die Kassenbelege nicht mehr mühsam zu sammeln. Unsere Datenkasse speichert mit Hilfe Ihrer Kundenkarte alle Barkäufe, Zuzahlungen und Rezeptgebühren. Auf Termin drucken wir Ihnen dann Sammelbelege für Ihre Krankenkasse oder das Finanzamt aus.
Ihr Team der Süderberg-Apotheke informiert Sie hier ausführlich über die Änderungen zum 01.01.2004 im Gesundheitswesen. Mehr Informationen hier.